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   BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 19/89   

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https://dejure.org/1989,13620
BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 19/89 (https://dejure.org/1989,13620)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1989 - AnwZ (B) 19/89 (https://dejure.org/1989,13620)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 19/89 (https://dejure.org/1989,13620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls - Voraussetzungen für die Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 19/89
    Nur wenn der Grund für die Rücknahme der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist, kann das im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigt werden (BGHZ 75, 356; 84, 149) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 19/89
    Nur wenn der Grund für die Rücknahme der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist, kann das im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigt werden (BGHZ 75, 356; 84, 149) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 21.09.1987 - AnwZ (B) 20/87

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 19/89
    Beweisanzeichen hierfür sind z.B. die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st. Rspr.; vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21. September 1987 - AnwZ (B) 20/87 u. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 8/87, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 8/87

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss eines Senat des Ehrengerichtshofs für

    Auszug aus BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 19/89
    Beweisanzeichen hierfür sind z.B. die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st. Rspr.; vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21. September 1987 - AnwZ (B) 20/87 u. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 8/87, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89

    Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Sie ergab sich schon daraus, daß die Gläubiger des Antragstellers weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn durchführen und dann auch auf für Mandanten bestimmte Gelder zurückgreifen konnten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 19/89 und AnwZ (B) 21/89).
  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 80/94

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls - Gefährdung

    Daß der Antragsteller für eingehende Fremdgelder Anderkonten einrichten will, bietet keinen ausreichenden Schutz vor dem Zugriff der Gläubiger auf Mandantengelder (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 83/93 und AnwZ (B) 11/94, vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 19/89).
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